„Von allen Gebeten sind jene für die Verstorbenen Gott am wohl-gefälligsten, weil ein solches Gebet geistliche und leibliche Wer-ke der
Barmherzigkeit in sich schließt.“
Viele Christen wissen nicht, dass die Liebe zu den Armen See-len nicht nur den Verstorbenen, sondern auch den Lebenden zu-gute
kommt. Große Theologen wie der hl. Alfons von Liguori, Robert Bellarmin und Franz Suarez bestätigen: man kann, ja man soll die Armen Seelen in sicherer Gewissheit anrufen und um ihre Fürsprache bitten, um von Gott jene Gnaden zu
erhal-ten, die man selbst für den Leib oder die Seele braucht.
Gott möge unsere bescheidenen Bemühungen segnen! Er erwecke den Armen Seelen eine große Zahl an Beschützern und Freunden! Er überhäufe all jene mit Gnaden, die den Armen Seelen zu Hilfe
kommen! „Selig die Barmherzigen, denn sie wer-den Barmherzigkeit erlangen“ (Mt 5,7)!
Denen die den Tod eines Verwandten oder Freundes bekla-gen, wird diese Novene wärmstens empfohlen. Wenn man genau am Todestag, des Verstorbenen damit beginnt, er-weist man dieser Seele eine wertvolle Freundschafts- und Liebesbezeugung, und für sich selbst
erfährt man großen Trost.
Die Voraussetzung zur Erlangung des vollkommenen Ablasses gemäß Kirchenrecht(c. 996)sind fünf:
Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein.
Er darf nicht exkommuniziert sein.
Er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden(d.h. keine schwere
Sünde ha-ben).
Er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen.
Er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.
Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen (gemäß Ab-lassnorm Nr. 20) generell fünf Bedingungen erfüllt werden:
Die sakramentale Beichte innerhalb von sieben Tagen, zuvor oder danach(dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung
mehrerer Ablässe. Wer alle vierzehn Tage beichtet kann jederzeit alle Ablässe gewinnen).
Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde – also der feste Vor-satz, in allen Dingen restlos nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des
Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche und damit die Reue des Herzens(contritio cordis).
Empfang der heiligen Kommunion – also die sakramentale Vereini-gung mit Jesus Christus in der Eucharistie.
Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstra-fen gewähren
kann(z.B. Vater unser und Ave Maria).
Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes(meist ein bestimmtes Gebet, etwa ein Rosenkranz, oder der Besuch eines
Ortes)und damit eine Genugtuung (satisfactio operis).
Gebet der Heiligen Gertrud - ein Gebet, das Tausend Seelen aus dem Fegefeuer befreien wird, jedesmal, wenn es gebetet wird...
Unser Herr und Gott sagte der Heiligen Gertrud, dass das nachstehende Gebet 1.000 Seelen aus dem Fegefeuer befreit, sooft es gebetet wird.
Das Gebet wurde erweitert um die lebenden Sünder einzuschließen, um so die Schuld schon in diesem Leben zu verringern, die sie angehäuft haben. Es
lautet:
Ewiger Vater,
ich opfere Dir das
höchst Kostbare Blut Deines
Göttlichen Sohnes Jesus im Verein mit
den Hl. Messen, die heute auf der ganzen Welt
gefeiert werden, auf, für alle Armen Seelen im Fegefeuer,
für Sünder an allen Orten, für Sünder in der ganzen Weltkirche, für diejenigen in meinem eigenen Heim
Alle Gläubigen können einen vollkommenen Ablass für die Sterbe-stunde erlangen, wenn sie einmal während ihres Lebens an einem beliebigen Tage nach würdiger
Beichte und Hl. Kommunion folgen-des Gebet verrichten:
Herr, mein Gott,
schon jetzt nehme ich
jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird,
mit allen Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand
Dekret der Apostolischen Pönitentiarie über den Vollkommenen Ablass in Zeiten der Pandemie
Die Apostolische Pönitentiarie hat wegen der derzeitigen Pandemie am 22. Oktober Richtlinien zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses im Allerseelenmonat November erlassen.
Um einen vollkommenen oder teilweisen Ablass zu gewinnen, müssen Katholiken durch Sakramentenempfang angemessen disponiert sein und meist ein bestimmtes frommes
Werk (z. B. Wallfahrt, Kirchen- oder Friedhofsbesuch oder ein besonderes Gebet, etwa in der Meinung des Heiligen
Vaters) verrichten.
Ablässe kann der Gläubige auch für die armen Seelen im Fegefeuer gewinnen.
Nach römisch-katholischer Lehre werden durch einen Ablass die so genannten zeitlichen Sündenstrafen ganz (vollkommener Ab-lass) oder teilweise (Teilablass) erlassen.
Nicht zu verwechseln ist der Ablass der
Sündenstrafen mit demNachlass der Sünden, also der Sündenvergebung selbst, die
im Bußsakrament empfangen werden kann.
Die Vergebung einer Sünde beseitigt nach katholischer Lehre nämlich die daraus erwachsenen Sündenstrafen nicht.
Auch dann, wenn die Sünde durch sakramentale Beichte oder voll-kommene Reue im
Hinblick auf das ewige Urteil beim Letzten Gericht (Himmel oder Hölle) vor Gott vergeben sein mag, sind ihre Konsequenzen im Hier und Jetzt noch spürbar:
Die Sünde ist vergeben, ihre Folgen sind aber nicht aus der Welt.
Der Büßer ist darum aufgerufen, diese auf seiner Lebenszeit liegende Last stetig zu verringern, seine Schuld zu sühnen und wiedergutzumachen (was nach gängiger
Meinung auch ersatzweise durch gute Werke wie Gebete - etwa das Rosen-kranzgebet, Almosen, Pilger- fahrten etc. - geleistet werden kann).
In dem Maße, wie er diese Obliegenheit verfehlt, ist eine vorüber-gehende („zeitliche“) Reinigung nach dem Tode nach traditionel-ler Auffassung unumgänglich.
Diese jenseitige Läuterung kann nun nach katholischem Verständ-nis durch die Erlangung von Ablässen verkürzt oder
erleichtert werden.
Eine noch weitergehende Bedeutung für die bleibende Verbun-denheit von Lebenden und Verstorbenen in der kirchlichen Gemeinschaft gewinnt die Ablasspraxis dadurch, dass es
gemäß katholischer Lehre auch möglich ist, einen Ablass für einen Verstorbenen zu erlangen, dem die damit gewonnenen Erleichterungen auf seinem Weg zur Gottesschau dann zugute- kommen sollen.
Die Lehre vom Ablass ist ein Konzept, das eng mit den Konzepten von Sünde, Buße, Reue, Umkehr, Gnade und Vergebung in der
katholi-schen Theologie verankert ist.
Der Ablass bezeichnet einen in der römisch-katholischen Theolo-gie geregelten Gnadenakt fußend auf dem Gnadenschatz,
durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden.
Grundsätzlich unterscheidet die römisch-katholische Kirche zwi-schen Sündenstrafe und Sündenschuld.
Die aus der Sünde folgende Sündenstrafe kann ewig oder zeitlich sein.
Diesen zeitlichen Sündenstrafen gilt der Ablass, sie werden unter anderem durch den Ablass nachgelassen.
Ablässe sind der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Einen solchen Er-lass erlangt der Gläubige
unter bestimmten Bedingungen für sich oder für die Verstorbenen durch den Dienst der Kirche, die als Ver-mittlerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen
austeilt.